Zugauflagen
Um die Sicherheit und einen reibungslosen Ablauf des Faschingszuges zu
gewährleisten, bitten wir, folgende Punkte zu beachten:
- Den Anordnungen der Feuerwehr und der Polizei ist unbedingt Folge zu leisten.
- Es darf nur handelsübliches Konfetti ausgeworfen werden. Wurfmaterial, wie z. B.
Stroh, Papierschnitzel, Mehl und Toilettenpapier/-rollen ist verboten.
- Das gezielte Werfen von Gegenständen auf Personen ist zu unterlassen.
- Das Abschießen von Waffen, Böllern oder Kanonen ist verboten.
- Das Montieren und Einsetzen von Sirenen ist verboten.
- Für den Fahrer des Gespanns besteht absolutes Alkoholverbot.
- Die Teilnehmer dürfen ihre Fahrzeuge während der Rückfahrt nicht von Unrat
reinigen. Dieser ist zu Hause zu entsorgen. Bei Zuwiderhandlungen werden die
Reinigungskosten in Rechnung gestellt.
- Jedes drehende Rad am Faschingswagen ist von einer Person zu sichern. Für
jedes Fahrzeug ist eine verantwortliche Person zu bestimmen.
- Der Ausschank von Alkohol vom Festwagen an Besucher ist verboten.
- Andere Vorschriften, insbesondere die des Jugendschutzes, bleiben unberührt.