Zur Gewährleistung der Sicherheit, zur Vermeidung von Unfällen und um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen, sind die Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Jeder Teilnehmer wird auf folgende Verpflichtungen hingewiesen:
Aufstellungsort
Aufstellungsort für den Faschingsumzug ist gem. Lageplan die Galgenbühlstr. sowie Kaolinstr. in Schnaittenbach und hat erst ab 13:00 Uhr zu erfolgen.
Streckenführung
Auf der Loh – Bischof-Rosner-Platz – Am Graben – Georg-Landgraf-Platz – Hauptstr. – Amberger Str. – Kick-Rasel-Str. Fahrplan
Zulassungsvoraussetzungen
Es dürfen nur zugelassene oder von der Zulassung befreite, verkehrssichere Fahrzeuge, die der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und die den besonderen Anforderungen des Umzuges entsprechen eingesetzt werden. Jede Gruppe trägt Verantwortung für ihr Fahrzeug.
Technische Voraussetzungen
Die vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen müssen während der An- und Abfahrt vollständig vorhanden und betriebsbereit sein. Anhänger dürfen nur hinter solchen Zugfahrzeugen mitgeführt werden, die hierfür geeignet sind, insbesondere ist auf die zulässige Anhänge- und Stützlast zu achten. Zur Verbindung von Fahrzeugen dürfen nur Verbindungseinrichtungen in amtlich genehmigter Bauart verwendet werden. Die Fahrzeuge müssen mit einer Betriebs- und Feststellbremse ausgerüstet sein.
Der Halter sowie der Führer des Fahrzeuges sind dafür verantwortlich, dass durch die am Fahrzeug angebrachten Aufbauten oder Veränderungen die Sichtverhältnisse für den Fahrzeugführer und die Bedienfähigkeit des Fahrzeuges nicht beeinträchtigt werden. Fahrzeuge mit hydraulisch schwenkbaren Vorrichtungen, welche über die Außenmaße des Fahrzeugs hinausgehen, sind nicht gestattet. Frontlader sind gegen plötzlichen Druckverlust abzustützen, eine Personenbeförderung im Frontlader ist nicht gestattet.
Abmaße der Fahrzeuge
Die Gesamthöhe darf 4 m, die Gesamtbreite darf 3 m nicht überschreiten. Die Länge darf über die jeweils gesetzlichen Abmaße (18m) nicht hinausgehen.
Verantwortlicher und Fahrzeugführer
Für jede Gruppe muss eine verantwortliche Person, bei Wägen zusätzlich der Fahrzeugführer, bei der Umzugsanmeldung mit Adresse, Mobilfunknummer und Unterschrift benannt werden. Die verantwortliche Person wird für die Gruppe bzw. den Wagen in Verantwortung genommen, wenn Verstöße gegen die Richtlinien oder die gesundheitlichen Vorschriften festgestellt werden.
Aufbauten und Dekoration
Aufbauten, Dekorationen und dergleichen sind so zu befestigen, dass sie jeglichem Einfluss von außen standhalten. Das Besteigen von Geländern und nicht dafür vorgesehenen Aufbauten und Anbauteilen ist verboten.
Begleitpersonen
Jedes drehende Rad ist von min. einer Begleitperson zu sichern. Diese haben Warnwesten zu tragen. Sie haben dafür zu sorgen, dass keine Zuschauer - insbesondere Kinder - in den Gefahrenbereich der Fahrzeuge gelangen. Die Begleitpersonen müssen volljährig und nüchtern sein. Das Mitführen von alkoholischen Getränken durch die Begleitpersonen ist nicht gestattet.
An- und Abreise
Die Teilnehmer haben dazu beizutragen, dass die An- und Abreise geordnet verläuft. Auf das Verbot der Personenbeförderung bei der An- und Abreise wird hingewiesen.
Die Anreise hat ausschließlich über die B14 – Kaolinstr. zu erfolgen.
Am Ende der Umzugsstrecke ist dafür zu sorgen, dass der Umzug sich zügig auflöst. Insbesondere haben die beförderten Personen die Wägen zu verlassen und die Fahrzeugführer die Gefährten aus dem Veranstaltungsbereich zu führen. Auch Fußgruppen und Musikkapellen haben die Umzugsstrecke zügig zu räumen. Anfallender Müll darf nicht auf der Umzugsstrecke entsorgt werden. Bei Zuwiderhandlungen werden die Reinigungskosten in Rechnung gestellt. Die verantwortliche Person und der Fahrzeugführer für jede Gruppe/ jeden Wagen haben dafür zu sorgen.
Alle, haben die Umzugsstrecke über die Galgenbühlstr. zu verlassen. Die Wägen, die in östlicher Richtung heimkehren, haben sich auf der B14 Einmündung Kick-Rasel-Str. zu versammeln, danach koordiniert das Sicherheitspersonal das Verlassen über die B14.
Musiklautstärke
Die Lautstärke musikalischen Verstärkeranlagen auf Umzugswägen soll zu keiner Beeinträchtigung anderer Zugteilnehmer, Fußgruppen oder Zuschauer führen. Die Lautstärke von Musikanlagen ist auf den Faschingswägen angemessen einzustellen. Der Veranstalter und die Polizei behalten sich vor, Wägen, die übermäßig laute Verstärkeranlagen betreiben, künftig von der Teilnahme auszuschließen.
Wurfartikel
Als Wurfartikel sind nur Bonbons und kleine Geschenke erlaubt. Das Abwerfen von anderen festen, flüssigen, schaum- oder pulverartigen Materialien und von verletzenden Gegenständen (z. B. Flaschen, Gläser), sowie Konfetti, Stroh und ähnliche Materialien sind verboten. Das gezielte Werfen auf Personen ist zu unterlassen. Das Abschießen von Waffen, Böllern oder Kanonen ist verboten.
Alkoholverbot
Für Fahrer und Begleitpersonen besteht Alkoholverbot.
Alkoholkonsum
Die Teilnehmer am Faschingsumzug sollen sich bewusst sein, dass sie eine Vorbildfunktion insbesondere für Jugendliche ausüben. Vor allem der Genuss des Alkohols aus Glasflaschen stellt während und nach dem Umzug (zerbrochene Flaschen) ein Sicherheitsrisiko dar. Die verantwortliche Person für den Wagen soll darauf hinwirken, dass der Alkoholkonsum auf ein vernünftiges Maß reduziert wird. Der Ausschank von Alkohol aus den Wägen ist verboten.
Haftungsausschluss
Für jedes der eingesetzten Fahrzeuge muss eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung bestehen, die die Haftung für Schäden abdeckt, die auf den Einsatz der Fahrzeuge im Rahmen von Faschingszügen zurückzuführen sind. Der Einsatz bei Faschingszügen muss somit der Versicherung mitgeteilt werden. Die Teilnehmer der Veranstaltung haften für alle Schäden, die während der Veranstaltung von ihnen verursacht werden. Dies gilt insbesondere auch für Schadens- und Unglücksfälle, von denen Teilnehmer oder Besucher des Faschingszuges betroffen werden. Seitens der Stadt Schnaittenbach wird in keinem Fall eine Haftung übernommen.
Verpflichtungserklärung
Bei gravierenden Verstößen gegen diese Richtlinien werden die Teilnehmer, durch den Veranstalter oder die Polizei sofort vom Umzug ausgeschlossen. Die Teilnehmer der Veranstaltung haben den Anordnungen der Polizeibeamten, des 0rdnungspersonals und des Veranstalters Folge zu leisten. Ordnungswidrigkeiten und Straftaten werden separat verfolgt. Die Teilnehmer am Faschingsumzug verpflichten sich zur Einhaltung aller genannten Punkte. Bei mehreren Teilnehmern einer Gruppe sind auch die Gruppenmitglieder zur Einhaltung aller genannten Punkte zu verpflichten.