Faschingsprinzen Blau-Gelb Schnaittenbach

Zugauflagen

Um die Sicherheit und einen reibungslosen Ablauf des Faschingszuges zu gewährleisten, bitten wir, folgende Punkte zu beachten:

  1. Den Anordnungen der Feuerwehr und der Polizei ist unbedingt Folge zu leisten.
  2. Es darf nur handelsübliches Konfetti ausgeworfen werden. Wurfmaterial, wie z. B. Stroh, Papierschnitzel, Mehl und Toilettenpapier/-rollen ist verboten.
  3. Das gezielte Werfen von Gegenständen auf Personen ist zu unterlassen.
  4. Das Abschießen von Waffen, Böllern oder Kanonen ist verboten.
  5. Das Montieren und Einsetzen von Sirenen ist verboten.
  6. Für den Fahrer des Gespanns besteht absolutes Alkoholverbot.
  7. Die Teilnehmer dürfen ihre Fahrzeuge während der Rückfahrt nicht von Unrat reinigen. Dieser ist zu Hause zu entsorgen. Bei Zuwiderhandlungen werden die Reinigungskosten in Rechnung gestellt.
  8. Jedes drehende Rad am Faschingswagen ist von einer Person zu sichern. Für jedes Fahrzeug ist eine verantwortliche Person zu bestimmen.
  9. Der Ausschank von Alkohol vom Festwagen an Besucher ist verboten.
  10. Andere Vorschriften, insbesondere die des Jugendschutzes, bleiben unberührt.